Die Stadt Ebern gewährt beim Kauf des Bauplatzes von der Stadt Ebern einen Familienbonus. Dieser sieht vor, für jedes Kind (mit Anspruch auf Kindergeld), dass der Käufer zum Zeitpunkt des Ankaufes hat und das er in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Vertragsabschluss bekommt, 2.000,00 Euro Nachlass zu gewähren.
Bedingung: Der Käufer muss das Grundstück auch iin einem Zeitraum von fünf Jahren nach Vertragsabschluss mit einem Wohnhaus bebauen und mit den Kindern dort einziehen.
Der Gemeinderat Pfarrweisach hat eine Familienförderung beim Kauf eines Bauplatzes von der Gemeinde Pfarrweisach beschlossen.
Die Förderrichtlinien lauten:
1. Die Gemeinde Pfarrweisach gewährt künftig beim Verkauf von gemeindlichen Bauplätzen grundsätzlich einen Abschlag von bis zu 2.000,00 € pro Kind als Familienförderung.
2. Die Gewährung der Förderung eines Kindes erfolgt bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres.
3. Beim Bauplatzkauf wird zunächst ein Betrag in Höhe von 6.000,00 € vom Kaufpreis nicht sofort fällig, sondern erst 10 Jahre nach dem Kauf (zinslos gestundet).
4. Von diesem Kaufpreisteil wird dann ein Abschlag in Höhe von 2.000,00 € pro Kind gewährt, max. jedoch 6.000,00 €.
5. Die Erwerber eines Bauplatzes müssen innerhalb von 10 Jahren den Bauplatz bebaut haben.